Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Er wird vom Justizminister des Landes ernannt.
Seit dem 1. Januar 2018 hat das Land Baden-Württemberg flächendeckend das freiberufliche Nurnotariat nach dem Modell des lateinischen Notariats eingeführt, ebenso wie beispielsweise in den Ländern Bayern und Rheinland-Pfalz, Hamburg, oder dem Teil des Rheinlandes, in dem bis 1.1.1900 der Code Civil gegolten hat. In den (übrigen) ehemals preußischen Gebieten Deutschlands besteht dagegen das Anwaltsnotariat.
Der Notar hat die Aufgabe, seinen Klienten als unparteiischer und kompetenter Berater zur Seite zu stehen. Er hilft bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und tritt als Mittler zwischen den Interessen der Parteien auf. Ziel ist es, ein Gleichgewicht zwischen den Parteien herzustellen. Die Gebühren des Notars sind in der Kostenordnung gesetzlich geregelt. Sie sind bei allen Notaren im Bundesgebiet gleich hoch, und sowohl der Amtsnotar als auch der freiberufliche Notar sind zur Erhebung der gesetzlich vorgesehenen Gebühren verpflichtet.
Erforderlich ist die Mitwirkung des Notars insbesondere in folgenden Bereichen:
Bei der Wahl des Notars ist der Rechtsuchende völlig frei. Ort und Amtssitz des Notars spielen keine Rolle. So kann der Notar in Heidelberg auch beispielsweise einen Kaufvertrag über ein Grundstück, das im Allgäu liegt, beurkunden.
Der Notar ist bei seiner Tätigkeit zur Verschwiegenheit verpflichtet und untersteht der Aufsicht der Notarkammer und der Justizverwaltung.