Notar Dr. Michael Kleensang
mit dem Sitz in Heidelberg

Familie

Im Familienrecht stehen Eheverträge, Scheidungs­ver­ein­ba­rungen, Adoptionsanträge, Vormund­benen­nun­gen sowie Sorgerechtserklärungen im  Vordergrund notarieller Tätigkeit.

Ein Ehevertrag kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Abweichungen vom gesetzlich voraus­gesetzten Ehemodell bestehen und die Rechtsfolgen entsprechend ange­pas­st werden sollen, z. B. bei einer zweiten Ehe, in der jeder Ehegatte bereits wirtschaftlich abgesichert ist oder auch bei einer Unterneh­mer­ehe, bei der im Interesse der Erhaltung des Unternehmens die wirtschaf­tliche Bewe­gungs­frei­heit des Unternehmers insbesondere im Scheidungsfall aufrechterhalten werden soll. Auch bei Investitionen eines Ehegatten in Vermögens­gegen­stän­de des anderen Ehegatten ist eine (ehe-)vertragliche Regelung sinnvoll.


Umgekehrt ist aber auch denkbar, für den Scheidungs­fall gesetzliche Ansprüche eines Ehegatten gegen den anderen Ehegatten zu erweitern, insbesondere vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechts­ände­rungs­gesetzes.


Im Scheidungsfall können sich Ehegatten auf die Scheidungsfolgen in einer notariellen Urkunde verstän­digen. Das hat den Vorteil, dass das gerichtliche Scheidungs­ver­fahren dann insgesamt kostengünstiger nur von einem Rechtsanwalt betrieben werden kann. Auch können langwierige Auseinandersetzungen so vermieden werden. Sinnvollerweise wird in derselben Urkunde auch gemeinsamer Grundbesitz auseinandergesetzt.