Im Familienrecht stehen Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen, Adoptionsanträge, Vormundbenennungen sowie Sorgerechtserklärungen im Vordergrund notarieller Tätigkeit.
Ein Ehevertrag kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Abweichungen vom gesetzlich vorausgesetzten Ehemodell bestehen und die Rechtsfolgen entsprechend angepasst werden sollen, z. B. bei einer zweiten Ehe, in der jeder Ehegatte bereits wirtschaftlich abgesichert ist oder auch bei einer Unternehmerehe, bei der im Interesse der Erhaltung des Unternehmens die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Unternehmers insbesondere im Scheidungsfall aufrechterhalten werden soll. Auch bei Investitionen eines Ehegatten in Vermögensgegenstände des anderen Ehegatten ist eine (ehe-)vertragliche Regelung sinnvoll.
Umgekehrt ist aber auch denkbar, für den Scheidungsfall gesetzliche Ansprüche eines Ehegatten gegen den anderen Ehegatten zu erweitern, insbesondere vor dem Hintergrund des zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes.
Im Scheidungsfall können sich Ehegatten auf die Scheidungsfolgen in einer notariellen Urkunde verständigen. Das hat den Vorteil, dass das gerichtliche Scheidungsverfahren dann insgesamt kostengünstiger nur von einem Rechtsanwalt betrieben werden kann. Auch können langwierige Auseinandersetzungen so vermieden werden. Sinnvollerweise wird in derselben Urkunde auch gemeinsamer Grundbesitz auseinandergesetzt.