Notar Dr. Michael Kleensang
mit dem Sitz in Heidelberg

Unternehmen

Bei einer Unternehmensgründung ist schon die Frage der Rechtsformwahl von großer Bedeutung, insbesondere für die Haftung und die Finanzierung des Unternehmens. Seit Jahren sind Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) bevorzugte Unternehmensformen geworden, es sind aber auch "kapitalistisch" organisierte Personengesellschaften (GmbH &Co KG) stark verbreitet. Welche Unternehmensform auch immer Sie gründen wollen, wir bereiten die entsprechenden Gesellschaftsverträge für Sie vor und wickeln auf dem Wege des elektronischen Rechtsverkehrs den Kontakt mit dem Handelsregister ab.

Seit dem 1. 11. 2008 sind durch das Gesetz zur Modernisierung der GmbH und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) Erleichterungen bei der Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung eingeführt und einige in den letzten Jahren stark umstrittene Rechtsfragen im Bereich der GmbH (verdeckte Sacheinlagen, Gesellschafterdarlehen, Cash-Pooling) nunmehr gesetzlich geregelt worden. Dabei hat der Gesetzgeber allerdings auch neue Rechtsfragen aufgeworfen. Durch den neuen § 5a GmbHG ist die Möglichkeit eingeführt worden, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital von weniger als 25.000,- EURO zu gründen. 

Diese muss allerdings als "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" firmieren und darf den Zusatz "GmbH" in der Firma nicht verwenden. Ferner sind die Gesellschafter verpflichtet, Gewinne nicht voll auszuschütten, sondern Rücklagen zu bilden, bis das gesetzliche Mindeststammkapital erreicht ist. Ob diese Form der GmbH in Zukunft größere Bedeutung erlangen wird, bleibt abzuwarten. Da nunmehr auch bei Einmann-Gründungen zunächst nur die Hälfte des Stammkapitals einzuzahlen ist und mit dem Geld jedenfalls nach Eintragung der GmbH unternehmerisch gearbeitet werden kann, ferner durch die Einführung von Mustersatzungen bei Gesellschaften mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer die Gründungskosten weiter gesenkt worden sind, ist der praktische Bedarf für die neue "1-EURO-GmbH" sicherlich geringer, als es auf den ersten Blick scheint.

 Im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung sind regelmäßig weitere Fragen zu bedenken, insbesondere die Frage, ob ein Ehevertrag zu schließen ist, ob der unter einer Haftungsgefahr stehende Unternehmer Vermögen auf den Ehegatten verlagern will oder auch erbrechtliche Gestaltungen.

Auch bei bestehenden Unternehmen bereiten wir für Sie entsprechende Änderungen von Kapitalgesellschaftsverträgen (GmbH und AG) einschließlich der notwendigen Handelsregisteranmeldungen (bei allen Rechtsformen)  sowie bei Geschäftsanteils- bzw. Unternehmenskaufverträgen die entsprechenden Veräußerungsverträge vor. Schließlich begleiten wir sie auch bei Unternehmensübertragungen zum Zwecke der Vorwegnahme der Erbfolge.